Hast Du eine Heilmittelverordnung durch einen Arzt, werden die Kosten normalerweise zu großen Teilen von Deiner Krankenkasse übernommen. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung führen wir die Abrechnung direkt mit der Kasse durch. Lediglich Deinen Eigenanteil berechnen wir Dir auf der Basis von §§ 32 61 SGB V.
Welche Kosten übernommen werden, wenn Du eine Privatversicherung hast, ist unterschiedlich. Oft wird die Vergütung komplett übernommen. Um sicherzugehen, empfehlen wir Dir, Dich direkt an Deine Versicherung zu wenden.